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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen eightreasons

Stand: 15. Dezember 2022

1. Geltungsbereich

1.1 Die von der 8reasons Digital GmbH & Co. KG (8reasons) angebotenen Leistungen richten sich an Unternehmen und juristische Personen. Ein Vertragspartner, der solche Leistungen in Anspruch nimmt (Kunde), erklärt, dass er kein Verbraucher (§ 13 BGB) ist.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen 8reasons und dem Kunden ausschließlich. Der Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht 8reasons ausdrücklich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur, wenn diese im Angebot von 8reasons enthalten sind (Ziffer 2.1) oder 8reasons ihnen ausdrücklich zustimmt.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden für weitere Leistungen und weitere Aufträge.

1.4 In einem Angebot von 8reasons enthaltene oder anderweitig ausdrücklich getroffene besondere Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Erteilung des Auftrags; Erweiterungen des Auftrags

2.1 Der Vertrag (Auftrag) zwischen dem Kunden und 8reasons über die im Angebot von 8reasons aufgeführten Leistungen kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt.

2.2 Wenn 8reasons keine andere Annahmefrist gesetzt hat, kann ein Angebot von 8reaosns innerhalb von 14 Tagen angenommen werden.

2.3 Ein Vertrag über weitere Leistungen, die 8reasons im Rahmen eines bestehenden Auftrags auf Veranlassung des Kunden erbringt (Erweiterung des Auftrags), kommt zustande, wenn

(i) der Kunde ein neues, erweitertes Angebot schriftlich annimmt oder

(ii) 8reasons eine gewünschte Leistung bestätigt oder

(iii) 8reasons mit der Ausführung einer gewünschten Leistung beginnt.

2.4 Das Angebot von 8reasons stellt, vorbehaltlich einer Erweiterung des Auftrags (Ziffer 2.3), die vollständige Absprache der Parteien über den Auftragsgegenstand dar. Frühere Absprachen über den Auftragsgegenstand verlieren mit Annahme des Angebots ihre Gültigkeit.

2.5 8reasons bemüht sich, eine gewünschte Erweiterung des Auftrags im Rahmen seiner personellen und zeitlichen Ressourcen zu ermöglichen, ist aber nicht dazu verpflichtet. 8reasons wird die eventuelle Ablehnung unverzüglich mitteilen und gegebenenfalls ein alternatives Angebot unterbreiten.

3. Ausführung von Aufträgen

3.1 8reasons führt die vereinbarten Leistungen im eigenen Namen aus. Auch wenn im Angebot aufgeführte Leistungen im Angebot nicht ausdrücklich als Leistungen Dritter bezeichnet sind, ist 8reasons berechtigt, eine Leistung nach eigenem Ermessen unter Einschaltung freier Mitarbeiter zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen oder Material und/oder Leistungen bei Dritten zu beschaffen. 8reasons wählt solche Dritte unter Berücksichtigung der erforderlichen Fachkunde bzw. Qualität der Leistungen sorgfältig aus. Die Beauftragung Dritter bedarf keiner Anzeige an den Kunden oder der Freigabe durch den Kunden. 8reasons schließt Verträge mit Dritten im eigenen Namen, falls nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Vertrag zwischen dem Dritten und dem Kunden selbst zustande kommen soll.

3.2 Ist im Auftrag vereinbart, bei welchen Dritten eine Leistung in Auftrag zu geben oder Leistungen zu beschaffen sind, ist dies für 8reasons verbindlich.

3.3 8reasons steht dem Kunden gegenüber in jedem Fall für die Vertragsgemäßheit seiner Leistungen ein. Soweit 8reasons Drittleistungen beauftragt oder Material von Dritten einkauft, verschafft 8reasons dem Kunden alle Rechte an den Arbeitsergebnissen oder Materialien in dem Umfang, der für die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden erforderlich ist.

3.4 8reasons ist frei, an welchem Ort es seine Leistungen erbringt. 8reasons ist nicht verpflichtet vor Ort beim Kunden oder sonst an einem vom Kunden gewünschten Ort tätig zu werden. Dies gilt auch für die Mitarbeiter von 8reasons, einschließlich freier Mitarbeiter und sonstiger Dritter, die 8reasons nach Maßgabe des Vertrages mit Leistungen nach diesem Vertrag beauftragt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Leistungen durch 8reasons erforderlichen Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass 8reasons seine Leistungen vertragsgemäß erbringen kann.

4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und eigenen Materialien vollständig, aktuell und in einer Form zur Verfügung zu stellen, die von 8reasons verarbeitet werden kann. Macht 8reasons nach pflichtgemäßem Ermessen Vorgaben für die Übermittlungswege, Dateiformate oder Qualität digitaler Inhalte, sind diese zu beachten.

4.3 Führen unvollständige, unrichtige, in ungeeigneter Form oder verspätet zur Verfügung gestellte Informationen oder Materialien dazu, dass sich die Ausführung des Auftrags verzögert, geht dies zu Lasten des Kunden. 8reasons ist berechtigt, den daraus entstehenden erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Ist die betroffene Leistung laut Angebot nach Zeitaufwand zu vergüten, ist der für die Leistung vereinbarte Stunden- bzw. Tagessatz maßgeblich, ansonsten ein Stundensatz in Höhe von EUR 105,- netto bzw. ein Tagessatz von EUR 840,- netto.

5. Prüfungs- und Rügeobliegenheiten des Kunden

5.1 Übermittelt 8reasons dem Kunden einen Entwurf, ist der Kunde verpflichtet, diesen innerhalb einer Woche zu prüfen und schriftlich zu erklären, ob er den Entwurf billigt oder die Beseitigung von Mängeln verlangt.

5.2 Äußert sich der Kunde innerhalb der genannten Frist nicht schriftlich, gilt dies als Billigung des Entwurfs. Der Mehraufwand infolge einer späteren Mängelrüge geht zu Lasten des Kunden; Ziffer 4.3 Satz 2 (Berechnung von Mehraufwand) gilt entsprechend.

5.3 Ziffer 5.2 gilt nicht für Mängel, die bei einer angemessenen Prüfung nicht erkennbar waren.

6. Änderung des Auftrags

6.1 Teilt der Kunde nach Auftragserteilung (Ziffer 2.1) Änderungen der zur von ihm zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialen oder sonstige Änderungswünsche mit, gilt Ziffer 4.3 Satz 2 (Berechnung von Mehraufwand) entsprechend.

6.2 Die gewünschte Änderung des Auftrags (Ziffer 6.1) stellt eine gewünschte Erweiterung des Auftrags (Ziffer 2.3) dar; Ziffer 2.5 gilt daher entsprechend.

6.3 Kein Änderungswunsch im Sinne dieser Ziffer 6 ist die berechtigte Rüge eines Mangels, weil ein Entwurf oder Arbeitsergebnis nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.

7. Termine

7.1 Von 8reasosns in Aussicht gestellte Termine sind unverbindlich; 8reasons bemüht sich im Rahmen seiner personellen und zeitlichen Ressourcen, die in Aussicht gestellten Termine einzuhalten. Etwaige Verzögerungen wird 8reasons mitteilen, sobald diese absehbar sind.

7.2 Ziffer 7.1 gilt nicht für schriftlich vereinbarte Besprechungstermine und Termine, die schriftlich ausdrücklich als verbindlich oder als wesentlich im Sinne eines relativen Fixgeschäfts (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB) vereinbart wurden.

8. Ergänzende Regelungen für Werkverträge

8.1 Ist 8reasons laut Angebot verpflichtet, ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu liefern (Werkvertrag gemäß § 631 BGB), gelten ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 8. Ein bestimmtes Arbeitsergebnis ist geschuldet, wenn 8reasons

(i) auf der Grundlage von Informationen des Kunden und eventueller eigener Recherchen zu den Erwartungen von Stakeholdern und intendierten Nutzern eines Produkts (z. B. Software-Anwendung, Webapplikation, Website, App, Onlineshop) ein Konzept erstellen soll („Discover“ und „Define“);

(ii) ein solches Konzept und/oder Vorgaben des Kunden (insbesondere zum Corporate Design) in einem Produkt umsetzen soll („Design“ und „Deliver“);

(iii) ein User-Interface-Design entwickeln und/oder Elemente eines User-Interface-Designs wie Icons und Grafiken erstellen soll;

(iv) ein Design-System (Vorlagen für Komponenten wie Buttons, Eingabefelder, Produktkacheln, Tabellen und einen Styleguide, mit denen der Kunde selbst die User-interfaces seiner digitalen Produkte und Plattformen in einem einheitlichen Look & Feel gestalten kann) entwickeln soll; oder

(v) vergleichbare konkrete Arbeitsergebnisse liefern soll.

8.2 Die Arbeitsergebnisse von 8reasons sind in der Regel als persönliche geistige Schöpfungen durch Leistungsschutzrechte (verwandte Schutzrechte) nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. 8reasons räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen ein, die für deren vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden erforderlich sind, sofern nicht eine ausdrückliche Vereinbarung über die Einräumung bzw. Übertragung von Rechten getroffen wurde.

8.3 Nicht Bestandteil der Leistungen von 8reasons sind die folgenden Punkte, außer solche Leistungsbestandteile wurden ausdrücklich vereinbart:

  • Programmierleistungen (z. B. Frontend- oder Backend-Entwicklung), auch nicht hinsichtlich User Interfaces mit HTML, CSS oder sonstigen Sprachen;
  • Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden (insbesondere hinsichtlich Wettbewerbsrecht, Jugendschutzrecht, Strafrecht), insbesondere der vom Kunden stammenden Informationen und Materialien;
  • Klärung der Rechte an den vom Kunden stammenden Informationen und Materialien;
  • Klärung von Persönlichkeitsrechten, insbesondere bei der Abbildung erkennbarer Personen in Fotografien oder audiovisuellen Inhalten;
  • Prüfung der schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse, insbesondere hinsichtlich Marken und Unternehmenskennzeichen.

8.4 8reasons leistet bei der Erstellung einer Website keine Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung der dem Kunden obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. gesetzliche Informationspflichten wie Impressum, Datenschutzerklärung; rechtskonforme Gestaltung eines Webshops oder anderer Dienste oder Informationsangebote, einschließlich datenschutzrechtlicher Vorgaben). Der Kunde ist für die Erfüllung der ihm obliegenden rechtlichen Verpflichtungen allein verantwortlich. Dies gilt auch, wenn 8reasons insoweit Gestaltungsvorschläge oder Textvorschläge macht.

8.5 Abnahme

8.5.1 Der Kunde ist verpflichtet, ein Arbeitsergebnis innerhalb einer Woche schriftlich abzunehmen.

8.5.2 Äußert sich der Kunde innerhalb der genannten Frist nicht oder macht er nicht schriftlich konkret benannte Mängel geltend, gilt dies als Abnahme.

8.5.3 Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

8.5.4 Wurden im Auftrag nicht bestimmte Merkmale des Arbeitsergebnisses vereinbart oder waren lediglich vom Kunden stammende Materialien zu verwenden oder Vorgaben des Kunden umzusetzen, hat 8reasons Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme kann nicht aus künstlerischen und ästhetischen Gründen verweigert werden, wenn 8reasons Gestaltungsfreiheit hatte und seine Leistung im Rahmen der Gestaltungsfreiheit mit der üblichen Fachkunde und Sorgfalt erbracht hat.

9. Ergänzende Regelungen für sonstige Leistungen

9.1 Sonstige Leistungen, bei denen 8reasons nicht verpflichtet ist, ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu liefern (Dienstvertrag, § 611 BGB), bedürfen nicht der Abnahme.

9.2 Die Vergütung berechnet sich nach Zeitaufwand mit dem für die Leistung vereinbarten Stundensatz oder Tagessatz und ist nach Erbringung der Leistung fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

10. Höhere Gewalt

10.1 Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsinhaber in Kauf zu nehmen ist. Höhere Gewalt kann insbesondere bei Epidemien, Krieg, inneren Unruhen, Terrorismus, Sabotage, Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen, Epidemien, Arbeitskampfmaßnahmen bei Dritten, Verkehrsunfällen, Ausfall von Strom- oder Telekommunikationsnetzen oder ähnlichen erheblichen Betriebsstörungen, Embargo, Sanktionen oder sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen vorliegen.

10.2 Ist aufgrund höherer Gewalt einer Partei die Erbringung der Leistungen vorübergehend nicht oder nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten möglich (Leistungshindernis), so werden die beiderseitigen Leistungspflichten ausgesetzt. Diese Aussetzung gilt, bis das Leistungshindernis entfällt; anschließend ist die betroffene Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nachzuholen.

10.3 Die von höherer Gewalt betroffene Partei hat, sobald ihr dies praktisch möglich ist, der anderen Partei das Leistungshindernis und seine voraussichtliche Dauer anzuzeigen.

10.4 Dauert das Leistungshindernis länger als einen Monat an oder ist es überwiegend wahrscheinlich, dass das Leistungshindernis länger als einen Monat andauern wird, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

10.5 Hat 8reasons bereits eine Teilleistung erbracht, kann 8reasons einen Teil der für die betreffende Leistung vereinbarten Vergütung verlangen, der dem Wert der Teilleistung entspricht. Ist Teil der Leistungen von 8reasons die Einräumung oder Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums (insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte), erhält der Kunde diese Rechte im vertraglich vereinbarten Umfang (Ziffer 8.2) auch hinsichtlich der bereits erbrachten Teilleistungen.

10.6 Die Ziffern 10.2 bis 10.5 gelten entsprechend, wenn das Leistungshindernis auf der Covid-19-Pandemie beruht.

11. Nutzungsrechte

11.1 8reasons räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, werden zeitlich unbefristete, weltweite und ausschließliche Rechte zur Verwertung der Arbeitsergebnisse in allen Medien eingeräumt.

11.2 Für die Rechte an Leistungen und Materialien Dritter gilt Ziffer 3.4, soweit 8reasons nicht im Angebot auf Beschränkungen der Rechte hingewiesen hatte.

11.3 Soweit durch die Nutzung der Arbeitsergebnisse Vergütungsansprüche Dritter, insbesondere von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA bei der Nutzung von Musik, die im Arbeitsergebnis enthalten ist) entstehen können, stellt dies keine Verletzung der Pflicht zur Verschaffung umfassender Nutzungsrechte (Ziffer 3.4) dar. Insoweit ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Nutzungsrechte einzuholen und zu vergüten. 8reasons ist verpflichtet, den Kunden auf eine solche Vergütungspflichtigkeit hinzuweisen.

11.4 8reasons ist bei der Nutzung in geeigneter Form zu nennen. ©-Vermerke bei Fotografien oder im Impressum einer Website oder App dürfen nicht entfernt werden. Bei der Nennung von 8reasons im Impressum einer Website oder App muss die Nennung auf die Website von 8reasons verlinken.

11.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der für das betreffende Arbeitsergebnis vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

12. Vergütung und Abrechnung

12.1 Alle in Angeboten genannten Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.

12.2 Für Leistungen, die der Abnahme bedürfen (Ziffer 8), gilt:

12.2.1 Ist im Auftrag für einzelne Leistungen eine Abschlagszahlung vereinbart, wird diese mit Auftragserteilung fällig.

12.2.2 Die Vergütung bzw. die restliche Vergütung für eine Leistung wird mit Abnahme fällig. Werden die Arbeitsergebnisse in Teilen abgenommen, so ist eine im Auftrag vereinbarte Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig.

12.2.3 Nach Abschluss des Auftrags stellt 8reasons eine Abschlussrechnung.

12.3 Für sonstige Leistungen gilt Ziffer 9.2. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

12.4 Reisekosten und Aufwendungen für die Beschaffung von Leistungen und Materialien Dritter, zu denen 8reasons sich im Auftrag verpflichtet hat, werden in der tatsächlich angefallenen Höhe in Rechnung gestellt, es sei denn, dass die Beschaffung solcher Leistungen und Materialien Dritter ausdrücklich Teil einer Leistung ist, für die im Angebot eine pauschale Vergütung genannt ist. Für die Reisezeit wird 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.

12.5 Zahlungsziel ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung. Der Kunde kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug kann 8reasons Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens sowie die Kündigung aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten.

12.6 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie Gegenansprüchen aufgrund von Mängeln zulässig; dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

13. Versicherungen und Haftungsfreistellungen

13.1 8reasons versichert, Urheber seiner Arbeitsergebnisse zu sein bzw. alle Rechte für die vertragsgemäße Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden innezuhaben und durch die Überlassung an den Kunden keine Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte Dritter zu verletzen.

13.2 8reasons stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter und Schäden frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtverfolgung und Rechtsverteidigung, wenn 8reasons gegen die Versicherungen aus Ziffer 13.1 verstößt.

13.3 Der Kunde versichert seinerseits, dass er zur Überlassung der 8reasons zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen berechtigt ist und dem keine Rechte Dritter entgegenstehen und dass alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungen eingeholt und dokumentiert wurden. Dies gilt nicht, wenn sich 8reasons schriftlich ausdrücklich zur Klärung von Rechten oder Einholung von Zustimmungen verpflichtet hatte.

13.4 Der Kunde stellt 8reasons von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Rechte und daraus entstehenden Schäden frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtverfolgung und Rechtsverteidigung, wenn der Kunde gegen die Versicherungen aus Ziffer 13.3 verstößt.

14. Haftung und Gewährleistung

14.1 8reasons haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz ist ebenfalls stets unbeschränkt.

14.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet 8reasons im Übrigen nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten, d. h. Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

14.3 Soweit die Haftung von 8reasons gemäß den vorstehenden Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 8reasons.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine schriftliche Erklärung gefordert, genügt die Übermittlung durch Telefax oder eine E-Mail.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von 8reasons, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland Inland hat oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlagert hat oder der Wohnsitz/Geschäftssitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden bei Klageerhebung unbekannt ist. 8reasons ist jedoch berechtigt, an einem anderen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.4 Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von 8reasons berechtigt, Ansprüche gegen 8reasons an Dritte abzutreten.

15.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Parteien verpflichten sich, im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die die beiderseitigen Interessen berücksichtigt und dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.